Die berufsbildenden Schulen vermitteln laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufliche Bildungsinhalte und erweitern die allgemeine Bildung. Sie verleihen je nach Bildungsgang berufsbildende oder/und allgemein bildende Abschlüsse und Berechtigungen. Die berufsbildenden Schulen beteiligen sich an Aufgaben der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Berufsschule - Berufsvorbereitungsjahr
Eine Pflegeschule ist nach §1 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG) eine Bildungseinrichtung, die als Pflegeschule staatlich anerkannt ist. Sie kann in öffentlicher oder privater Trägerschaft geführt werden. Pflegeschulen sind keine Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ausbildung findet in Bildungsgängen statt.
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat für die berufliche Bildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der Fremdsprache durch einen Nachweis in einer Prüfung bestätigen zu lassen.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen ist die Basis für die fremdsprachlichen Inhalte, curriculare Richtlinien, Prüfungen, Lehrbücher usw. Er beschreibt zum einen das Niveau des Wissens, das für die Kommunikation in einer Fremdsprache erforderlich ist. Zum anderen schließt er den kulturellen Kontext von Sprache ein.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 bieten berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt Prüfungen für das Zertifikat an. Für die Auszubildenden verbindet sich mit der Entscheidung, ob und in welcher Kompetenzstufe sie an der Zertifikatsprüfung teilnehmen, die Einsicht, dass sie selbst für ihre berufliche Qualifikation verantwortlich sind. Diese Prüfungen erfolgen gegenwärtig in kaufmännisch-verwaltenden, gewerblich-technischen, gastgewerblichen und sozialpflegerischen sowie sozialpädagogischen Berufen.
Zu dieser Problematik finden Sie zum Download:
- "Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung"
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.11.1998 i.d.F. vom 26.04.2002)
- sowie die Handreichung "Das KMK-Zertifikat - Anregungen für berufsbildende Schulen",
(Herausgeber: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt). Die vorliegende Handreichung greift die gewonnenen Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern auf und gibt Anregungen für die Gestaltung von Prüfungsaufgaben, um die Vergleichbarkeit der Standards bundesweit zu unterstützen. Ziel ist es, best-practice-Beispiele vorzustellen. Damit werden berufsbildende Schulen, die das KMK-Fremdsprachenzertifikat noch nicht anbieten, angeregt, ihren Schülerinnen und Schülern die Chance der Zusatzqualifikation einzuräumen.