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Die Berufsfachschule hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in einen Beruf oder mehrere Berufe einzuführen, ihnen einen Teil der Berufsausbildung (z. B. berufliche Grundbildung) in einem Ausbildungsberuf oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu vermitteln oder sie zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Beruf zu führen.
Sie erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung und kann einen darüber hinausgehenden Bildungsstand vermitteln. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulform geltenden Regelungen des Schulgesetzes bzw. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht basiert außerdem auf den bundeseinheitlichen Rahmenvereinbarungen.

Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den Zielen:

  • eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet
  • berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln
  • die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln