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Mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I

Verbindliche Vorgaben
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen in der Sekundarstufe I ist ein Schwerpunkt auch auf die mündlichen Prüfungen zu legen. Die nachfolgend ausgeführten, vom Kultusministerium 2011 erstellten verbindlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen und umzusetzen.

 

 

Anforderungen an mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I (Verbindliche Vorgaben)

In der mündlichen Prüfung sollen die Schülerinnen und Schüler den Stand ihrer Kompetenzentwicklung nachweisen. Das betrifft fachspezifische und überfachliche Kompetenzen sowie die flexible Anwendung grundlegender Wissensbestände.

 

Aufgabenstellung und Prüfungsgestaltung

 Die mündliche Prüfung besteht aus einem selbstständigen zusammenhängenden Vortrag der Schülerin oder des Schülers mit anschließendem Prüfungsgespräch, das inhaltlich mit der Aufgabe verknüpft sein soll.

Die Vorbereitungszeit für die Prüfung beträgt 15 Minuten, bei experimentellen Aufgaben in der Regel 20 Minuten. Die Prüflinge dürfen auf die Vorbereitungszeit nicht verzichten. Die Prüfungen dauern in der Regel 15 Minuten und sollen 20 Minuten nicht überschreiten. Prüfungen in Fächern mit experimentellen Aufgaben dauern in der Regel 20 Minuten und sollen die Dauer von 25 Minuten nicht überschreiten.

Die Aufgabenstellung muss mit Bezug auf die Anforderungen so gestaltet sein, dass prinzipiell die Note Eins erreicht werden kann. Das heißt, es ist nicht zulässig, mit Blick auf das antizipierte und erlebte Leistungsvermögen des Prüflings Aufgaben mit einem niedrigeren Anforderungsniveau zu konzipieren.

Die Aufgabenstellung steht unter einem Thema und enthält in der Regel zwei bis vier Teilaufgaben. Jede Teilaufgabe ist als Arbeitsauftrag zu formulieren. Alle drei Anforderungsbereiche gemäß Leistungsbewertungserlass sind bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Das Thema der mündlichen Prüfung orientiert auf den Nachweis grundlegender fachspezifischer Kompetenzen, die im gesamten Lehrgang erworben und kontinuierlich an verschiedenen Sachverhalten entwickelt wurden. Die Aufgabenstellung muss eindeutig formuliert und klar umgrenzt sein. Sie muss eine selbstständige Leistung der Schülerin oder des Schülers erfordern und einen zusammenhängenden Vortrag ermöglichen. Die Aufgabenstellung muss schriftlich formuliert werden und kann materialgebunden gestaltet werden.

Die Erwartungshorizonte sind schriftlich zu formulieren und mit der Genehmigung der Prüfungsaufgaben einzureichen. Die Aufgabenstellungen einschließlich der Erwartungshorizonte und Bewertungseinheiten müssen dem Fachprüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung vorliegen.

Die prüfende Lehrkraft legt fest, welche Aufgabe der Prüfling zu bearbeiten hat.

Der Prüfling darf Aufzeichnungen erstellen und sie in der Prüfung verwenden.

Der Vortrag der Schülerin oder des Schülers darf nur unterbrochen werden, wenn dies pädagogisch notwendig ist oder wenn im Einzelfall erkennbar wird, dass die übliche Prüfungsdauer erheblich überschritten würde.

Das anschließende Prüfungsgespräch dient der Überprüfung weiterer fachspezifischer und überfachlicher Kompetenzen. Das Gespräch soll vorrangig in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem ersten Prüfungsteil stehen. Das Gespräch soll nicht zu kurzschrittig gestaltet werden. Auch hier muss dem Prüfling bereits durch die Fragestellung und Fragetechnik Gelegenheit gegeben werden, sich zusammenhängend zu äußern. Der Prüfungsnote vorgreifende wertende oder den Prüfling verunsichernde Bemerkungen und Verhaltensweisen sind zu vermeiden.

 

Bewertung

Zusätzlich zu den üblichen Bewertungskriterien mit Bezug auf Qualität und Quantität ist die Bewertung der Sprachkompetenz einzubeziehen. Das heißt, die flüssige, grammatikalisch richtige Sprechweise unter Verwendung der Fachtermini sowie die Strukturiertheit der Ausführungen und logische Gedankenführung werden bewertet. Des Weiteren sind bei der Bewertung das Aufgreifen von Impulsen und Anregungen, das Eingehen auf Fragen, Einwände und Hilfen zu berücksichtigen. Der Anteil dieser Bewertungseinheiten muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtanzahl der zu erreichenden Bewertungseinheiten stehen und sollte 10 v. H. nicht überschreiten.

Die Prüfungsleistung ist als Einheit zu sehen. Es wird eine Note erteilt.

 

Protokollführung

Das Protokoll muss den Verlauf der Prüfung und die tatsächliche Leistung des Prüflings ohne Bewertung durch die protokollführende Lehrkraft wiedergeben.

Im Anschluss an das Prüfungsgespräch legt der Fachprüfungsausschuss die bewertenden Formulierungen des Protokolls, welche unter Bemerkungen im vorgeschriebenen Formblatt einzutragen sind, und die Prüfungs- und Gesamtnote fest.

Die Prüfungsnote muss sich schlüssig aus diesen Formulierungen ergeben.