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Weiterbildung

Die staatliche Weiterbildung von Lehrkräften ist im Runderlass des MK vom 4.2.2009 – 22-84300 geregelt und dient der Befähigung zur Erteilung von Unterricht in einem weiteren, bisher nicht studierten Fach oder einer nicht studierten Fachrichtung.

Weiterbildung, die dem Erwerb einer Lehrbefähigung in einem Fach oder einer Fachrichtung dient, wird in Form von berufsbegleitenden Studiengängen in der Regel an Hochschulen des Landes durchgeführt. Der Erwerb einer Lehrbefähigung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Unterricht in diesem Fach oder dieser Fachrichtung.

Weiterbildung, die dem Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dient, wird in Form von Kursen durchgeführt. Weiterbildungskurse werden in Abhängigkeit vom Bedarf durch das Ministerium für Bildung eingerichtet. Sie werden in der Regel vom Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern geplant und durchgeführt.

Ausschreibungen mit Hinweisen zum Bewerbungsverfahren werden im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht.