Menu
menu

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses

Schülerinnen und Schüler im hauptschulabschlussbezogenen Unterricht erwerben durch erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung den qualifizierten Haupt­schulabschluss als Abschlussqualifikation.

Die Erarbeitung der Aufgabenstellungen erfolgt auf der Grundlage der Fachlehrpläne für die Sekundarschule. Weiterhin werden die Vorgaben der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangs­stufe 9) berücksichtigt.

Die Ergebnisberichte enthalten in komprimierter Form die Landesergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung.

Inhaltlicher und organisatorischer Rahmen für die besondere Leistungsfeststellung

An den Sekundarschulen des Landes Sachsen-Anhalt werden besondere Leistungsfeststellungen zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses am Ende des 9. Schuljahrgangs durchgeführt.

Der inhaltliche und organisatorische Rahmen ist bestimmt durch: 

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) vom 9. Juli 2012

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses (RdErl. des MK vom 3.11.2005-33-83213) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2014 (SVBl. LSA 2014, S. 52)