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Fortbildungsangebote weiterer Träger

Fortbildungsangebote weiterer Träger (z. B. von Hochschulen, der Landeszentrale für politische Bildung, von Fachverbänden, Stiftungen und freien Bildungsträgern) stellen eine Ergänzung zur staatlichen Fortbildung dar (Ergänzungsangebote).

Lehrkräfte können, entsprechend RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, für eine Teilnahme an einer Fortbildung mit notwendiger Unterrichtsfreistellung einen Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge stellen.
Die Veranstalter sind gebeten, eine Teilnahmebestätigung auszustellen.

Die Angebote weiterer Träger finden Lehrkräfte von Sachsen-Anhalt nach Eingabe ihrer Zugangsdaten auf dem Bildungsserver.