Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrerin oder Lehrer erworben und möchten im Land Sachsen-Anhalt als Lehrerin oder Lehrer arbeiten? Dann können sie beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Lehrämter die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses beantragen.
Das Landesprüfungsamt für Lehrämter überprüft auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Innerhalb von in der Regel drei Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
Die Bewertung erfolgt auch auf der Grundlage der Empfehlungen der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (mehr)