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Konzeptionelle Grundlagen

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs-/Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Der Unterricht an der Fachschule umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Lernbereich.
Auf der Grundlage der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.

Die Fachschulen gliedern sich in folgende Fachbereiche:

  • Agrarwirtschaft
  • Sozialwesen
  • Technik
  • Wirtschaft

 

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Ausgehend von dem im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht der Beitrag der Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs darin, die Fachschülerinnen und Fachschüler auf Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, des öffentlichen Lebens, der Familie und Freizeit vorzubereiten.
Die Rahmenrichtlinien bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen der beruflichen Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der unternehmerischen Praxis mit dem Ziel, insbesondere die Methodenkompetenz, die Personal- und Sozialkompetenz und die kommunikative Kompetenz zu fördern, indem die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, wirtschaftspolitischen, rechtlichen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und/oder persönlichen Sachverhalten weiter entwickelt wird.
Nicht zuletzt leistet die enge Verzahnung des fachrichtungsübergreifenden Lernbereichs mit dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich einen Beitrag zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Selbstständigkeit und der Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen.